Pflegeberatung

Altenpflegerin Nicole Reinbold und Krankenpfleger Wolfgang Seifert von „Bliev to Huus“ beantworten alle Fragen rund um die Pflege.

Pflege braucht gute Beratung

Schwester Nicole Reinbold und Pfleger Wolfgang Seifert sind als Pflegeberater für „Bliev to Huus“ unterwegs. Sie informieren Klienten und Angehörige rund um das Thema Pflege. Dazu gibt es immer viele Fragen und Beratungsbedarf zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Frau Reinbold erklärt: „Zusammen mit ihnen erheben wir ihren individuellen Hilfebedarf und beraten umfassend über mögliche Leistungen der Sozialversicherung. Wir unterstützen sie bei der Beantragung notwendiger Leistungen. Ihre Sorgen und Nöte liegen uns am Herzen!“
Auch für die pflegenden Angehörigen stellen die zwei Berater Entlastungsangebote vor. Damit die Pflege für sie einfacher durchzuführen ist, zeigen sie im Rahmen einer kostenlosen, individuellen Schulung – bei ihnen zu Hause – Hilfestellungen und führen den Gebrauch von Pflegehilfsmitteln anschaulich vor.
„Das gemeinsame Ziel soll sein, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen kann!“ so Herr Seifert.
Nehmen sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung.

Beratungseinsätze erfolgen

  • nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • bei Pflegegrad 1 – 3: 2x jährlich
  • bei Pflegegrad 4 – 5: 4x jährlich

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen Anspruch auf umfassende Beratung, die grundsätzlich kostenlos ist.

Folgende Beratungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • individuelle Schulung (§ 45 SGB XI)
  • Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
  • individuelle Beratung (§ 7a SGB XI)

Wer kann Beratungen durchführen?

  • Pflegeeinrichtungen / Krankenhäuser
  • Pflegedienste
  • Pflegestützpunkte
  • Pflegekassen
  • Kommunen

Was umfasst eine Beratung?

Schulungseinsatz § 45 SGB XI

  • Unterstützung bei pflegerelevanten Themen (Körperpflege, Bewegungsförderung)
  • Betreuungsmöglichkeiten erörtern
  • Unterstützung bei Anträgen / baulichen Maßnahmen und Hilfsmittelbedarf

Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI

  • für pflegende Angehörige verpflichtend (Zeitabstände je nach Pflegegrad)
  • Lösen von Pflegeproblemen
  • Anbieten von Entlastungsmöglichkeiten
  • Vermeiden von Pflegefehlern

Individuelle Beratung § 7a SGB XI

  • Erfassung und Analyse des Hilfebedarfes und Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes
  • Hilfe bei erforderlichen Anträgen
  • Überwachung und Anpassung des Versorgungsplanes
  • entlastende Angebote für Angehörige vermitteln